Ad-hoc-Förderungen des Verkehrsministeriums

Zwischen Anfang 2018 und März 2024 förderte das Verkehrsministerium 54 Vorhaben als sogenannte Ad-hoc-Förderungen ohne Förderprogramm auf individuellen Antrag der Zuwendungsempfänger. Die Zuwendungen betrugen insgesamt mehr als 53 Mio. Euro. Es wurde nicht überprüft, ob die Vorhaben im Rahmen eines bestehenden Förderprogramms hätten gefördert werden können oder ob ein Förderaufruf in Betracht gekommen wäre. Bei einem Förderprogramm oder Förderaufruf haben alle, die die festgelegten Fördervoraussetzungen erfüllen, die Chance, sich um eine Förderung zu bewerben. Darüber hinaus wurde das erhebliche Landesinteresse an den geförderten Vorhaben und die Erforderlichkeit der Zuwendung nicht immer ausreichend begründet.

Bei Ad-hoc-Fördervorhaben ist die Einhaltung der haushaltsrechtlichen und sonstigen Vorgaben mangels einer Förderrichtlinie im Einzelfall zu prüfen und zu dokumentieren. Dies wurde nicht ausreichend berücksichtigt. Der Rechnungshof stellte Mängel und Defizite bei der Abwicklung der Zuwendungsverfahren fest. In mehreren Fällen wurden Zuwendungen an Dritte weitergegeben, ohne im Zuwendungsbescheid eine Ermächtigung zur Weitergabe aufzunehmen. Ausgaben wurden ohne nähere Prüfung als zuwendungsfähig anerkannt. Fehlende Unterlagen zum Verwendungsnachweis wurden zum Teil nicht eingefordert. Die Vorgaben zur Erfolgskontrolle waren teilweise nicht eindeutig. Häufig wurde nicht dokumentiert, ob und mit welchem Ergebnis eine Erfolgskontrolle vorgenommen wurde. Bei zwei Drittel der bewilligten Förderanträge wurde nicht dokumentiert, ob eine beihilfenrechtliche Prüfung durchgeführt wurde.

Um eine transparente, die Chancengleichheit wahrende, rechtssichere und wirtschaftliche Vergabe der Fördermittel zu gewährleisten, sollten Ad-hoc-Förderungen vermieden werden.


Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1.  Zuwendungen auf der Grundlage spezifischer Verwaltungsvorschriften     (Förderrichtlinien, Förderprogramme), gegebenenfalls in Verbindung mit einem Förderaufruf zu gewähren, um eine transparente, die Chancengleichheit wahrende, rechtssichere und wirtschaftliche Vergabe von Fördermitteln zu gewährleisten;

2. sofern im Ausnahmefall Ad-hoc-Förderungen gewährt werden, das erhebliche Landesinteresse zu begründen und sicherzustellen, dass bei der Abwicklung des Förderverfahrens die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung bzw. der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften eingehalten werden, sowie die beihilfenrechtliche Einordnung der Förderung vor der Bewilligung zu prüfen;


Reaktion der Landesregierung


Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag bis zum 30.09.2026 zu berichten.


dazugehöriger Beitrag

Das Verkehrsministerium förderte zahlreiche Vorhaben als Ad-hoc-Förderung auf individuellen Antrag der Zuwendungsempfänger ohne Förderprogramm. Bei Ad-hoc-Fördervorhaben muss die Einhaltung der haushaltsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben mangels einer Förderrichtlinie in jedem Einzelfall geprüft und dokumentiert werden. Das Ministerium hat dies nicht ausreichend berücksichtigt. Eine transparente, rechtssichere und wirtschaftliche Vergabe der Fördermittel war nicht immer gewährleistet.


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